Ich nehme wie folgt zur Kenntnis
Sicherheit ist das oberste Gebot bei der Entwicklung und Produktion der Segway-Geräte. Ebenso werden alle Tour-Teilnehmer/Mieter Schritt für Schritt und behutsam in die Bedienung und Steuerung der Segways eingewiesen und damit in die Lage versetzt, das Gerät optimal zu beherrschen und die Fahrt mit dem Segway zu genießen.
Trotz alle Vorkehrungen kann es jedoch passieren, dass etwas passiert. Sei es durch Unachtsamkeit, fahren über Bordsteinkanten, Wasserrinnen am Straßenrand, Straßenschäden, oder eigene Fahrfehler. Risiken können nie ganz ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, das eigene Fahrkönnen richtig einzuschätzen um Unfälle und Stürze zu vermeiden.
Zur Sicherheit stellen wir Ihnen auch unsere Helme kostenlos zur Verfügung.
Unser Segways sind nicht vollkaskoversichert. Für die eigene Sicherheit ist jeder Tour-Teilnehmer/Mieter selbst verantwortlich. Eigene – durch Sturz oder sonstige Ereignisse herbeigeführte – Schäden und Schäden an Dritten sind durch keinerlei Versicherung gedeckt.
Die Nutzung des Segways erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Tour-Teilnehmers/Mieters. Der Tourteilnehmer kann die Vermieterin weder für eigene Fehler (z.B. Sturz durch Fahrfehler) noch für das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
Die Nutzung der Segways sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Daher trägt jeder Tour-Teilnehmer die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn/sie oder der von ihr/ihm gesteuerten Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Tour-Teilnehmer haftet auch für Schäden am Mietgegenstand durch unsachgemäße Benutzung und/oder Behandlung und für Schäden an Dritten im vollen Umfang je Schadensfall. Im Falle des gänzlichen Verlustes bzw. einer Totalbeschädigung des Segways haftet der Tour-Teilnehmer bis zur Höhe der Wiederbeschaffung. (max. € 9.000,–pro Gerät)
Der Tourteilnehmer hat auf Bodenunebenheiten, Fahrbahnschäden, Schlaglöcher Rücksicht zu nehmen und diesen auszuweichen. Das Befahren von Gehsteig-Kanten, Wasserrinnen, Böschungen, nebeneinander fahren – gegenseitige Berührung und dgl. muss unbedingt vermieden werden, dies kann zu schweren Unfällen führen..
Die Benutzung des Segway unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist nicht gestattet.
Es ist ausdrücklich verboten von den Straßen/Wegen in die landwirtschaftlich genutzten Flächen zu fahren. (Flurschäden werden gem. Schadenshöhe in Rechnung gestellt)
Der Tour-Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er vor Beginn der Tour über die Benutzung und Handhabung des Segway sorgfältig aufgeklärt wurde und über die Risiken bei der Benutzung der Segways vollinhaltlich informiert ist.
Auf die Gefahren während der Tour wird im Besonderen hingewiesen.
Ein finanzieller Anspruch – aus welchen Gründen auch immer – an den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Tourteilnehmer verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften (insbesondere die Straßenverkehrsordnung – STVO und die technischen Benutzungsvorschriften) zu beachten.
Insbesondere ist bei geführten Touren den Anweisungen des Tour Guides Folge zu leisten.
Die Vermieterin ist berechtigt, Daten und Fotos über den Nutzer, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des österr. Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Ausdrücklich wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes vereinbart.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck ausdrücklich vereinbart.
Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätige ich, dass ich die Erklärungen zu den Sicherheitsregeln und zum Haftungsausschluss gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin.